https://vereinte.verwirrung.institute/p/ksplenum-20190502
Beginn: 20:11
Anfang des Plenums
Themen:
Lowl3v3l: Eingedenk der Tatsache, dass für einen langen Zeitraum jedwede Versuche, diverse Konflikte zu schlichten, sei es durch Apelle an grundlegendste Formen des normalen Umgangs miteinander, sei es durch Ratschläge oder die Hoffnung, Erwachsene Menschen könnten sich trotz Antipathie zumindest mit professioneller Höflichkeit begegnen, gescheitert sind beantrage ich :
1.) Das Plenum möge folgende verbindliche Verhaltensregeln beschließen :
Präambel : Die Mitglieder des Hackspace Jena e.V. bekennen sich zu einem konstruktiven Miteinander im Sinne von geistigem Austausch und wechselseitiger Freundschaft. Daher fühlen sie sich über allem der goldenen Regel, „Behandle jedermann so, wie du selbst an seiner Stelle wünschtest behandelt zu werden.“ und den Werten der Hackerethik, dem rechtlichen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, in folgenden Regeln niederschlagen: a.) Das begehen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Space, unter Nutzung von Inventar oder Strukturen des Spaces sowie das Propagieren oder Billigen dieser innerhalb des Spaces ist verboten. Im Zweifel misst sich die Beurteilung eines Verstoßes an juristisch akzeptablem Verhalten in einem öffentlichen Park. b.) Das Berühren Anderer ohne ihren expliziten Consent ist verboten. c.) Die Belästigung anderer Besucher oder Mitglieder durch Geräusche, Gerüche, Verschmutzung etc. jenseits des notwendigen Maßes ist verboten. d.) Der Konsum von illegalen Drogen sowie Alkoholika ohne Jugendfreigabe oder für Dritte zugänglichen Medien ohne Jugendfreigabe ist nicht gestattet. Die Ausnahme bilden hier Runden, denen vom Plenum oder dem Vorstand diese Rechte zugesprochen worden sind, in diesem Fall kümmert sich die Runde um Zugangskontrollen. e.) Die mutwillige Modifikation oder Zerstörung von technischen Geräten etc. ohne expliziten Consent des Inhabers ist verboten. Ausnahmen sind durch Plenum oder Vorstand zu beschließen. f.) Jegliche Arbeitsplätze sowie Bar, Tische und Küchenzeile sind stets in einem für andere benutzbaren Zustand zu hinterlassen.
2.) Das Plenum möge beschließen :
der Vorstand, so er dies für notwendig erachtet und mehrheitlich beschließt, darf diese Verhaltensregeln durch aussprechen temporärer oder permanenter Raumverweise oder Vereinsausschluss ahnden.
Durchsetzung des Hausrecht(gecko)
Terminfindung Plenum (lowl3v3l)
Ente gut, alles gut: 21:05