Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen wurden.
Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen.
Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in §10 und §11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit einberufen werden, wenn mindestens 23% der ordentlichen Mitglieder oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §12 unter Angabe eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung übernommen.
Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags beim Vorstand liegen.
Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §12 zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §12 angemeldet hat.
In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann per Beschluss die Tagesordnung verändern.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
Der Vorstandsvorsitzende ist Versammlungsleiter der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer bestimmen.