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hswiki:verein:mitgliederversammlung:mv2026

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hswiki:verein:mitgliederversammlung:mv2026 [2026/02/15 11:51] – angelegt qbihswiki:verein:mitgliederversammlung:mv2026 [2026/02/16 09:23] (aktuell) – fix formating l.behm
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   - Meinungsbild zu CCC-Erfa-Status des Hackspace Jena e.V.   - Meinungsbild zu CCC-Erfa-Status des Hackspace Jena e.V.
   - Verabschiedung durch den neuen Vorstand   - Verabschiedung durch den neuen Vorstand
- 
- 
- 
  
 ===== Einladungstext ===== ===== Einladungstext =====
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 nachfolgenden geplanten Tagesordnung zu entnehmen. nachfolgenden geplanten Tagesordnung zu entnehmen.
  
-    Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2026+==== Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2026 ====
  
 Folgende Tagesordnungspunkte sind geplant: Folgende Tagesordnungspunkte sind geplant:
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 12. Verabschiedung durch den neuen Vorstand 12. Verabschiedung durch den neuen Vorstand
  
- +==== Protokoll der letzten Mitgliederversammlung ====
-   Protokoll der letzten Mitgliederversammlung+
  
 Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung findest du unter: Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung findest du unter:
 https://wiki.kraut.space/_media/verein:241019_mv2024.public.pdf https://wiki.kraut.space/_media/verein:241019_mv2024.public.pdf
  
- +==== Wahl von Vorstand, Kassenprüfer und Beisitzer ====
-    Wahl von Vorstand, Kassenprüfer und Beisitzer+
  
 Wir freuen uns, wenn du oder andere Vereinsmitglieder eine Wir freuen uns, wenn du oder andere Vereinsmitglieder eine
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 Wir freuen uns auf aktive Mitarbeiter:innen. Wir freuen uns auf aktive Mitarbeiter:innen.
  
 +==== Abstimmung über Satzungsänderungen ====
  
-    Abstimmung über Satzungsänderungen 
 Alle nachfolgenden Verweise auf die Vereins-Satzung beziehen sich auf Alle nachfolgenden Verweise auf die Vereins-Satzung beziehen sich auf
 die Satzung vom 01.12.2012. Die aktuelle Satzung ist einsehbar unter: die Satzung vom 01.12.2012. Die aktuelle Satzung ist einsehbar unter:
 https://wiki.kraut.space/_media/satzung.pdf https://wiki.kraut.space/_media/satzung.pdf
  
-  Satzungsänderungsantrag #1: "Vorstände sollen bis zur Neuwahl im Amt +=== Satzungsänderungsantrag #1: "Vorstände sollen bis zur Neuwahl im Amt bleiben." ===
-bleiben."+
  
 Der Diff kann hier eingesehen und diskutiert werden: Der Diff kann hier eingesehen und diskutiert werden:
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 Mitgliedschaft oder Neuwahl im Amt." Mitgliedschaft oder Neuwahl im Amt."
  
-Alte Formulierung:+== Alte Formulierung: ==
  
-§9 Vorstand +  §9 Vorstand 
-6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden +  6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.
-von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des +
-Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, +
-Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei +
-Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.+
  
-Neue Formulierung:+== Neue Formulierung: ==
  
-§9 Vorstand +  §9 Vorstand 
-6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden +  6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig. Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung, Erlöschen der Mitgliedschaft oder Neuwahl im Amt.
-von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des +
-Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, +
-Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei +
-Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig. Die +
-gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung, +
-Erlöschen der Mitgliedschaft oder Neuwahl im Amt.+
  
-Begründung:+== Begründung: ==
  
 Die Formulierung soll mehr Klarheit schaffen und Die Formulierung soll mehr Klarheit schaffen und
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 Unklarheit zu beantworten, wird der Satz eingefügt. Unklarheit zu beantworten, wird der Satz eingefügt.
  
-  Satzungsänderungsantrag #2: "Einführung einer Probemitgliedschaft"+=== Satzungsänderungsantrag #2: "Einführung einer Probemitgliedschaft" ===
  
 Der Diff kann hier eingesehen und diskutiert werden: Der Diff kann hier eingesehen und diskutiert werden:
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 als Abs. 5 ersetzt. Nachstehende Absätze werden neu nummeriert. als Abs. 5 ersetzt. Nachstehende Absätze werden neu nummeriert.
  
-Alte Formulierung:+== Alte Formulierung: ==
  
-§4 Mitgliedschaft +  §4 Mitgliedschaft 
-4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der +  4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
-Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung +
-einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder +
-Nichtaufnahme entscheidet.+
  
-Neue Formulierung:+== Neue Formulierung: ==
  
-§4 Mitgliedschaft 
-4. Für neue Mitglieder gilt eine Probezeit von 12 Monaten. Während der 
-Probezeit kann das Mitglied auf Probe die Einrichtungen des Vereins 
-widerruflich nutzen, es darf jedoch keine Funktion bekleiden. Über die 
-Aufnahme als ordentliches Mitglied beschließt der Vorstand. Eine 
-Probemitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstands um sechs Monate 
-verkürzt oder verlängert werden. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein 
-besteht nicht. 
-5. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann ein Einspruch zur 
-nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden, die daraufhin 
-abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet. 
-* Nachstehende Absätze werden neu nummeriert * 
  
-Begründung:+  §4 Mitgliedschaft 
 +  4. Für neue Mitglieder gilt eine Probezeit von 12 Monaten. Während der Probezeit kann das Mitglied auf Probe die Einrichtungen des Vereins widerruflich nutzen, es darf jedoch keine Funktion bekleiden. Über die Aufnahme als ordentliches Mitglied beschließt der Vorstand. Eine Probemitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstands um sechs Monate verkürzt oder verlängert werden. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. 
 +  5. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann ein Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet. 
 +  * Nachstehende Absätze werden neu nummeriert * 
 + 
 +== Begründung: ==
  
 Die Probemitgliedschaft soll den Vereinsmitgliedern und dem Vorstand Die Probemitgliedschaft soll den Vereinsmitgliedern und dem Vorstand
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 Mittel sein kann. Mittel sein kann.
  
-  Satzungsänderungsantrag #3: "Neuregelung eines Mitgliedsauschlusses"+=== Satzungsänderungsantrag #3: "Neuregelung eines Mitgliedsauschlusses" ===
  
 Der Diff kann hier eingesehen und diskutiert werden: Der Diff kann hier eingesehen und diskutiert werden:
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 aufgeteilt. aufgeteilt.
  
-Alte Formulierung: +== Alte Formulierung: ==
- +
-§5 Ausschluss eines Mitglieds +
-1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen +
-werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen +
-Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen +
-nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den +
-Beschluss in schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen +
-mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. +
-2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der +
-Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der +
-Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.+
  
-Neue Formulierung:+  §5 Ausschluss eines Mitglieds 
 +  1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. 
 +  2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
  
-§5 Ausschluss eines Mitglieds +== Neue Formulierung: ==
-1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen +
-werden, wenn es +
-  - das Ansehen des Vereins schädigt, +
-  - den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt, +
-  - seinen Beitragsverpflichtungen nachhaltig nicht nachkommt, +
-  - rechtsextreme, rassistische, antisemitische, transfeindliche, +
-queerfeindliche oder andere demokratie- oder menschenfeindliche +
-Haltungen innerhalb oder außerhalb des Vereins kundgibt, +
-  - Mitglied in rechtsextremen, rechtspopulistischen, oder menschen- +
-oder demokratiefeindlichen Parteien oder Organisationen ist oder +
-  - wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.+
  
-2. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in +  §5 Ausschluss eines Mitglieds 
-schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm +  1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es 
-auf Verlangen eine Anhörung gewähren. +    - das Ansehen des Vereins schädigt, 
-3. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der +    - den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt, 
-Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der +    - seinen Beitragsverpflichtungen nachhaltig nicht nachkommt, 
-Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.+    - rechtsextreme, rassistische, antisemitische, transfeindliche, queerfeindliche oder andere demokratie- oder menschenfeindliche Haltungen innerhalb oder außerhalb des Vereins kundgibt, 
 +    - Mitglied in rechtsextremen, rechtspopulistischen, oder menschen- oder demokratiefeindlichen Parteien oder Organisationen ist oder 
 +    - wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. 
 +  2. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. 
 +  3. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
  
-Begründung:+== Begründung: ==
  
 Die Formulierung regelt genauer, wann ein Mitglied ausgeschlossen werden Die Formulierung regelt genauer, wann ein Mitglied ausgeschlossen werden
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 Dies soll Vereinsmitglieder besser schützen. Dies soll Vereinsmitglieder besser schützen.
  
 +==== Meinungsbild zu CCC-Erfa-Status des Hackspace Jena e.V. ====
  
-    Meinungsbild zu CCC-Erfa-Status des Hackspace Jena e.V. 
  
 Diese Frage wurde von Vereinsmitgliedern gestellt. Diese Frage wurde von Vereinsmitgliedern gestellt.
 Der aktuelle Vereinsvorstand möchte von der Mitgliederversammlung ein Der aktuelle Vereinsvorstand möchte von der Mitgliederversammlung ein
 Meinungsbild einholen und bittet um einen offenen Austausch. Meinungsbild einholen und bittet um einen offenen Austausch.
hswiki/verein/mitgliederversammlung/mv2026.txt · Zuletzt geändert: von l.behm