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Inhaltsverzeichnis
Mitgliederversammlung 2026
geplante Tagesordnung
- Begrüßung
- Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
- Abstimmung der Tagesordnung
- Genehmigung der Protokolle der Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2024
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Abstimmung über Entlastung des Vorstandes
- Wahl des neuen Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Wahl der Beisitzer
- Abstimmung über Satzungsänderungen
- Meinungsbild zu CCC-Erfa-Status des Hackspace Jena e.V.
- Verabschiedung durch den neuen Vorstand
Einladungstext
wir laden dich recht herzlich zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung am 15.02.2026 in unseren Hackspace in der Krautgasse 26, 07743 Jena, ein. Beginn der Veranstaltung ist 14 Uhr.
Der Inhalt der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ist der nachfolgenden geplanten Tagesordnung zu entnehmen.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2026
Folgende Tagesordnungspunkte sind geplant:
1. Begrüßung 2. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers 3. Abstimmung der Tagesordnung 4. Genehmigung der Protokolle der Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2024 5. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 6. Abstimmung über Entlastung des Vorstandes 7. Wahl des neuen Vorstandes 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Wahl der Beisitzer 10. Abstimmung über Satzungsänderungen 11. Meinungsbild zu CCC-Erfa-Status des Hackspace Jena e.V. 12. Verabschiedung durch den neuen Vorstand
Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung findest du unter: https://wiki.kraut.space/_media/verein:241019_mv2024.public.pdf
Wahl von Vorstand, Kassenprüfer und Beisitzer
Wir freuen uns, wenn du oder andere Vereinsmitglieder eine verantwortliche Position im Verein übernehmen. Überlege doch, ob dies für dich eine Option ist. Wenn du Fragen hast, stehen wir als Vorstand dir gern zur Verfügung. Falls du schon weißt, dass du kandidieren möchtest, sage uns doch vorab Bescheid. Dann können wir schon Wahlunterlagen vorbereiten. Aber natürlich kannst du dich auch gern spontan auf der Mitgliederversammlung für eine Kandidatur entscheiden. Wir freuen uns auf aktive Mitarbeiter:innen.
Abstimmung über Satzungsänderungen
Alle nachfolgenden Verweise auf die Vereins-Satzung beziehen sich auf die Satzung vom 01.12.2012. Die aktuelle Satzung ist einsehbar unter: https://wiki.kraut.space/_media/satzung.pdf
Satzungsänderungsantrag #1: "Vorstände sollen bis zur Neuwahl im Amt
bleiben.„
Der Diff kann hier eingesehen und diskutiert werden: https://git.kraut.space/Krautspace/Satzung/compare/main...amtszeit-vorstand
§9 Vorstand, Abs. 6 wird anschließend ergänzt: „Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung, Erlöschen der Mitgliedschaft oder Neuwahl im Amt.“
Alte Formulierung:
§9 Vorstand 6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.
Neue Formulierung:
§9 Vorstand 6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig. Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung, Erlöschen der Mitgliedschaft oder Neuwahl im Amt.
Begründung:
Die Formulierung soll mehr Klarheit schaffen und Interpretationsspielraum reduzieren. Es gab immer mal Diskussionen hinsichtlich der Differenz vom Turnus der MVs und der Amtszeit des Vorstands. Der § 9 sagt, dass die Vorstandsmitglieder ein Jahr Amtsdauer haben. Die MV muss einmal jährlich einberufen werden. Was passiert, wenn eine MV im Januar stattfinden und ein Vorstand gewählt wird und die folgende MV findet im Dezember des nächsten Jahres statt? Um diese Unklarheit zu beantworten, wird der Satz eingefügt.
Satzungsänderungsantrag #2: "Einführung einer Probemitgliedschaft"
Der Diff kann hier eingesehen und diskutiert werden: https://git.kraut.space/Krautspace/Satzung/compare/main...probemitglied
§4 Mitgliedschaft, vor Abs. 4 wird ein neuer Absatz eingefügt und Abs. 4 als Abs. 5 ersetzt. Nachstehende Absätze werden neu nummeriert.
Alte Formulierung:
§4 Mitgliedschaft 4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
Neue Formulierung:
§4 Mitgliedschaft 4. Für neue Mitglieder gilt eine Probezeit von 12 Monaten. Während der Probezeit kann das Mitglied auf Probe die Einrichtungen des Vereins widerruflich nutzen, es darf jedoch keine Funktion bekleiden. Über die Aufnahme als ordentliches Mitglied beschließt der Vorstand. Eine Probemitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstands um sechs Monate verkürzt oder verlängert werden. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. 5. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann ein Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet. * Nachstehende Absätze werden neu nummeriert *
Begründung:
Die Probemitgliedschaft soll den Vereinsmitgliedern und dem Vorstand eine Sicherheit geben, über einen angemessenen Zeitraum neue Vereinsmitglieder kennenzulernen. Dies reduziert den Druck im Vereinsleben, sich (z.B. kurzfristig vor Mitgliederversammlungen) mit neuen Vereinsmitgliedern auseinanderzusetzen. Ebenso wird bestehenden Vereinsmitgliedern und dem Vorstand ein angemessenes Rechtsmittel ermöglicht, Community-fremden Personen, die Vereinsstrukturen aktiv sabotieren möchten, aus dem Verein zu verweisen. Im Austausch mit anderen betroffenen Vereinen wurde deutlich, dass das ein sinnvolles Mittel sein kann.
Satzungsänderungsantrag #3: "Neuregelung eines Mitgliedsauschlusses"
Der Diff kann hier eingesehen und diskutiert werden: https://git.kraut.space/Krautspace/Satzung/compare/main...mitglied-ausschluss
§5 Ausschluss eines Mitglieds, Abs. 1 wird ersetzt und in 2 Absätze aufgeteilt.
Alte Formulierung:
§5 Ausschluss eines Mitglieds 1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
Neue Formulierung:
§5 Ausschluss eines Mitglieds 1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es
- das Ansehen des Vereins schädigt,
- den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt,
- seinen Beitragsverpflichtungen nachhaltig nicht nachkommt,
- rechtsextreme, rassistische, antisemitische, transfeindliche,
queerfeindliche oder andere demokratie- oder menschenfeindliche Haltungen innerhalb oder außerhalb des Vereins kundgibt,
- Mitglied in rechtsextremen, rechtspopulistischen, oder menschen-
oder demokratiefeindlichen Parteien oder Organisationen ist oder
- wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
2. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. 3. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
Begründung:
Die Formulierung regelt genauer, wann ein Mitglied ausgeschlossen werden kann. Dabei ist insbesondere neu, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden kann, wenn es in irgendeiner Form menschenfeindlich agiert. Dies soll Vereinsmitglieder besser schützen.
Meinungsbild zu CCC-Erfa-Status des Hackspace Jena e.V.
Diese Frage wurde von Vereinsmitgliedern gestellt. Der aktuelle Vereinsvorstand möchte von der Mitgliederversammlung ein Meinungsbild einholen und bittet um einen offenen Austausch.
