Inhaltsverzeichnis
Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung des Hackspace Jena e. V. vom 04. November 2023
Ort: | Vereinsräume des Hackspace Jena e. V., Krautgasse 26, 07743 Jena |
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Zeit: | 04. November 2023 14:07 Uhr - 17:00 Uhr |
Anwesend: | 9-11 stimmberechtigte Mitglieder |
Versammlungsleitung: | qbi |
Protokollführer: | lbehm |
Download: | Protokoll, Anlage: Rechenschaftsbericht |
Begrüßung
Um 14:07 Uhr eröffnet der amtierende Vorstandsvorsitzende qbi die Versammlung mit der Begrüßung der Teilnehmer. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder satzungsgemäß eingeladen worden sind. Sämtliche Mitglieder wurden rechtzeitig per E-Mail oder per Brief informiert. Anwesend sind 10 Mitglieder. Die Beschlussfähigkeit der Versammlung wird festgestellt.
Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
Die Anwesenden betrauen qbi mit der Leitung der Versammlung und lbehm mit der Protokollierung. Beide Entscheidungen werden in offener Abstimmung einstimmig beschlossen.
Abstimmung der Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte werden von qbi verlesen. Es wird über die Tagesordnung abgestimmt und diese einstimmig angenommen.
- Begrüßung
- Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
- Abstimmung der Tagesordnung
- Genehmigung der Protokolle von der Mitgliederversammlung vom 30. April 2022
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes
- Wahl des neuen Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Wahl der Beisitzer
- Abstimmung über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen
- Verabschiedung durch den neuen Vorstand
Genehmigung der Protokolle der Mitgliederversammlung vom 30. April 2022
Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung ist zum Zeitpunkt der Versammlung auf der Vereinswebsite veröffentlicht und wurde allen damaligen Vereinsmitgliedern per E-Mail fristgerecht zugestellt. Es gibt keine Fragen oder Anmerkungen zu diesem Protokoll.
In einer offenen Abstimmung wird das Protokoll mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
Rechenschaftsbericht des Vorstands
qbi, thomas und lbehm stellen den Rechenschaftsbericht des Vorstands für die Zeit vom 30. April 2022 bis 04. November 2023 vor.
Der Rechenschaftsbericht ist diesem Dokument als Anlage beigefügt und über die Vereinswebsite öffentlich einsehbar.
Ein weiteres ordentliches Mitglied tritt um 14:43 Uhr der Mitgliederversammlung bei. Es sind nun 11 stimmberechtigte Personen anwesend.
Es wird angemerkt, dass im Protokoll die erwähnte Veranstaltung „GNU/Linux User Group“ mit dem „GNU“-Präfix irreführend ist. Es wird vorgeschlagen, den Namen zu übernehmen.
Bericht der Kassenprüfer
Die amtierenden Kassenprüfer sind Fiveop und Bernd. Diese führten im Vorfeld eine Kassenprüfung durch.
thomas trägt den Bericht des Kassenprüfers stellvertretend vor, da Fiveop nicht anwesend ist. Bernd bestätigt diesen Bericht.
Die Entlastung des Vorstands wird empfohlen.
Abstimmung über die Entlastung des Vorstands
Nach kurzer Diskussion, ob über die Entlastung jedes Vorstandsmitglieds einzeln oder des Gesamtvorstands abgestimmt werden soll, wird einstimmig entschieden, über die Entlastung des Gesamtvorstands abzustimmen.
Die Entlastung des Gesamtvorstands wird von 11 Personen einstimmig beschlossen.
Wahl des neuen Vorstands
Eine Person verlässt um 15:43 Uhr die Versammlung. Es sind noch 10 stimmberechtigte Teilnehmer anwesend.
Ein Mitglied schlägt qbi als Vorsitzenden vor. Ein weiteres Mitglied schlägt thomas als Schatzmeister vor.
Ryol erkundigt sich zur Rolle des Schatzmeisters und eines möglichen Übergabeprozesses. thomas beantwortet die Fragen und Ryol kandidiert als Schatzmeister.
lbehm kandidiert als Schriftführer.
Die Wahl soll satzungsgemäß in offener Abstimmung erfolgen. Auf Nachfrage des Versammlungsleiters gibt es hierzu keine Gegenstimmen. Daraufhin kandidiert qbi als Wahlleiter und seine Kandidatur wird ohne Gegenstimme beschlossen.
Die zur Wahl stehenden Personen sind:
- Vorsitzender: qbi
- Schatzmeister: thomas und Ryol
- Schriftführer: lbehm
Vorstandsvorsitz
Stimmen für qbi als Vorstandsvorsitzender | |
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Ja-Stimmen: | 9 |
Gegenstimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
Schatzmeister
Es wird die konkrete Fragestellung bei 2 Kandidaten geklärt. Man einigt sich auf folgende Stimmmöglichkeiten:
Stimmen für die Kandidaten als Schatzmeister | |
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Stimmen für thomas: | 7 |
Stimmen für Ryol: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
Schriftführer
Stimmen für qbi als Vorstandsvorsitzender | |
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Ja-Stimmen: | 10 |
Gegenstimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
Annahme der Wahl
qbi, thomas und lbehm nehmen ihre Wahl an.
Wahl der Kassenprüfer
Es wird die Frage gestellt, ob Kassenprüfer*innen des Vereins öffentlich mit Klarnamen genannt werden. Da die Positionen der Kassenprüfer*innen nicht per Satzung festgesetzt sind, sprechen sich qbi und weitere dafür aus, sie auch nicht namentlich zu nennen. thomas äußert sich, dass er Wert auf eine von ihm unabhängige Kassenprüfung legt.
Es stellt sich niemand zur Wahl des Kassenprüfers.
Wahl der Beisitzer
Da in einem späteren Tagesordnungspunkt über die Bedeutung der Position der Beisitzer beschlossen werden soll, wird von lbehm und qbi der Satzungsänderungsantrag und dessen Bedeutung ausführlich erklärt. Es wird vom Wahlleiter erfragt, ob sich jeder eine informierte Meinung bilden konnte, was bejaht wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Wahl der Beisitzer verzichtet werden kann.
Soll auf Wahl der Beisitzer verzichtet werden: | 1 |
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Sollen Beisitzer gewählt werden: | 8 |
Enthaltung: | 1 |
Zur Wahl kandidieren Ryol und Bernd.
Stimmen für Ryol als Beisitzer | |
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Ja-Stimmen: | 8 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
Gegenstimmen: | 1 |
Stimmen für Bernd als Beisitzer | |
Ja-Stimmen: | 6 |
Stimmenthaltungen: | 4 |
Gegenstimmen: | 0 |
Ryol und Bernd nehmen die Wahl an.
Abstimmung über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen
lbehm stellt die einzelnen Änderungsanträge vor.
S-1: Rolle der Beisitzer
Alte Formulierung
§ 9 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
Neue Formulierung
§ 9 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den erweiterten Vorstand gewählt werden. Die Beisitzer beraten den Vorstand und sind berechtigt, an allen Vorstandssitzungen teilzunehmen, besitzen aber kein Stimmrecht im Vorstand. Es kann auf Wunsch der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
Begründung
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung 2019 wurde beschlossen, dass die Rolle der in der Vereinssatzung verankerten Vorstandsbeisitzer eindeutig festgelegt werden soll. Nach aktueller Satzung regelt § 9 Abs. 1 die Wahl der Vorstandsmitglieder. Weiter wird geregelt, dass Vorstandsbeschlüsse eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigen, zu denen alle Vorstandsmitglieder stimmberechtigt sind. Die vorgeschlagene Satzungsänderung soll eine mögliche Pattsituation verhindern, indem sie das Stimmrecht den Vorstand-Beisitzenden entzieht und dadurch die stimmberechtigten Vorstandsmitglieder auf exakt 3 Personen festlegt.
Abstimmung
Abstimmung über Annahme des Änderungsantrags | |
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Ja-Stimmen: | 4 |
Gegenstimmen: | 4 |
Enthaltung: | 2 |
qbi stellt fest, dass für die Annahme von Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit notwendig ist. Der Änderungsantrag wird nicht angenommen.
S-2: Stimmübertragung bei Mitgliederversammlungen
Formulierung eines neuen Absatzes in der Satzung
§ 8 Mitgliederversammlung
4. Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann, zusätzlich zur eigenen Stimme, die Stimme eines weiteren ordentlichen Mitglieds vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform im Sinne von § 12 und muss dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Eine Einschränkung der Vollmacht ist nicht möglich.
Nachfolgende Absätze 4–11 werden entsprechend mit 5–12 neu nummeriert.
Begründung
Mitgliedern die nicht an einer Mitgliederversammlung teilnehmen können, soll eine Möglichkeit gegeben werden, ihren Willen durch ein weiteres ordentliches Mitglied vertreten zu lassen.
Diese Satzungsänderung wurde bereits in der ungültigen Mitgliederversammlung 2019 vorgeschlagen und angenommen.
Es wird ausführlich der Antrag und seine möglichen Auswirkungen diskutiert.
Abstimmung
Abstimmung über Annahme des Änderungsantrags | |
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Ja-Stimmen: | 10 |
Gegenstimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Der Änderungsantrag wird angenommen.
S-3: Auflösung des Vereins durch Gemeinnützigkeitsaberkennung
Alte Formulierung
§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
4. Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins werden entsprechend übertragen.
Änderung
Der Absatz wird ersatzlos entfernt.
Begründung
Die Änderung soll den § 11 klarer regeln, vereinfachen und möglichen Missinterpretationen vorbeugen.
Die Satzung beschreibt in § 8 Abs. 1 deutlich, dass die Mitgliederversammlung das höchste Organ des Vereins ist. Der Mitgliederversammlung obliegen maßgebliche vereinsrelevante Entscheidungen.
§ 11 soll klar eine mögliche Vereinsauflösung regeln. Abs. 1 beschreibt bereits wie dies durch die Mitgliederversammlung geregelt wird. Abs. 2 regelt bereits die Notwendigkeit der in § 2 verankerten gemeinnützigen Vereinszwecke.
Nach Auffassung der Antragssteller sind die Absätze 1-3 für alle denkbaren Szenarien entscheidend, ausreichend und notwendig zur Umsetzung des Willens der Mitgliederversammlung. Abs. 4 könnte, durch entsprechende Auslegung und Deutung, etwaige Entscheidungen der Mitgliederversammlung vorwegnehmen.
Eine weitere Person verlässt die Veranstaltung um 16:41 Uhr. Es sind nun noch 9 stimmberechtigte Personen anwesend.
Abstimmung
Abstimmung über Annahme des Änderungsantrags | |
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Ja-Stimmen: | 9 |
Gegenstimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Der Änderungsantrag wird angenommen.
G-1: Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
qbi erklärt die Thematik und Begründung.
Alte Formulierung
2 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung gemäß Satzung § 8 beträgt 23 % der ordentlichen Mitglieder.
Neue Formulierung
2 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
1. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig. 2. Mitgliederversammlungen, die über die Auflösung des Vereins beschließen sollen, sind nur beschlussfähig, wenn mindestens 23 % der ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Ist eine Mitgliederversammlung, die über die Auflösung des Vereins beschließen soll, beschlussunfähig, so ist eine weitere Mitgliederversammlung zur Vereinsauflösung innerhalb von acht Wochen satzungsgemäß erneut einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Personen beschlussfähig.
Begründung
In der Vergangenheit kam es häufiger vor, dass eine Mitgliederversammlung wegen zu wenig Mitgliedern drohte, beschlussunfähig zu sein. Die Erfahrung mit anderen Vereinen zeigt auch, dass die aktuelle Grenze von 23 % recht hoch angesetzt ist. Daher erscheint es sinnvoll, dies zu ändern. Mit der obigen Regelung sind alle Mitgliederversammlungen beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Personen. Dadurch sollten diese stabil durchgeführt werden können. Andererseits birgt das auch das Risiko, dass künftig noch weniger Personen zu Mitgliederversammlungen kommen, da der „Druck“ weggefallen sein wird. Insgesamt sollte dies die Handlungsfähigkeit des Vereins stärken. Der zweite Absatz wurde eingebaut, um die spezielle Situation der Vereinsauflösung (Satzung § 11) abzufangen. Dazu sollten einfach mehr Personen anwesend sein, um ein sinnvolles Stimmungsbild abzugeben. Falls das jedoch nicht passiert, dient die zweite Bedingung dazu, dass es nicht unendlich viele Mitgliederversammlungen zur Auflösung geben muss. Wenn vielmehr beim ersten Mal nicht genügend Personen teilnehmen, so sollte dann die zweite Veranstaltung die Auflösung ermöglichen.
Es werden andere Formulierungsvorschläge diskutiert. Insbesondere wird gewünscht, eine weitere Folgeversammlung festzulegen. Ein entsprechend angepasster Änderungsantrag soll zur nächsten Mitgliederversammlung eingebracht werden.
Abstimmung
Abstimmung über Annahme des Änderungsantrags | |
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Ja-Stimmen: | 4 |
Gegenstimmen: | 2 |
Enthaltung: | 3 |
Der Änderungsantrag wird nicht angenommen.
Verabschiedung durch den neuen Vorstand
Der neue Vorstand bedankt sich für die Beteiligung und erklärt die Versammlung um 17:00 Uhr für beendet.
Anlagen
Der neue Vorstand
Der Vorstand des Hackspace Jena e. V. setzt sich seit der ordentlichen Mitgliederversammlung am 04. November 2023 wie folgt zusammen:
Vorstandsvorsitzender: | qbi |
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Schatzmeister: | thomas |
Schriftführer: | lbehm |